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Home Verordnung

Digitaler Euro – Lobbyorganisation der Finanzbranche kritisiert Gesetzentwurf

by Cryptews
21. September 2023
in Verordnung
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Digitaler Euro – Lobbyorganisation der Finanzbranche kritisiert Gesetzentwurf
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Das Institute of International Finance (IIF) hat eine Analyse des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzesrahmens für den digitalen Euro veröffentlicht, in der der Gesetzentwurf jedoch nur durchschnittliche Noten bekommt.

Das IIF ist eine globale Lobbyorganisation der internationalen Finanzindustrie mit Sitz in Washington, D.C. und Mitgliedern in 60 Ländern. Das Institut bewertete nun den im Juni eingebrachten Gesetzentwurf zum digitalen Euro und die damit einhergehenden Implikationen für die Finanzbranche. Der Analysebericht ist eine ausführliche Ergänzung zu den im Juni von der Organisation eingereichten Kommentaren.

Das IIF untersuchte dabei sieben Bereiche. Sechs dieser Bereiche werden nach Ansicht des IIF durch die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zumindest „teilweise abgedeckt“. Während die Kosten-Nutzen-Analysen der Kommission zum Teil „grundlegend und auf hohem Niveau“ waren, wurde in anderen Aspekten jedoch nur auf frühere Studien verweisen oder entsprechende Untersuchungen fehlten ganz, wie das Institut anmerkte.

Der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Mechanismus für Finanzstabilität und Intermediation ist die Festlegung von Obergrenzen für Beteiligungen. Diese Grenzen müssen jedoch erst noch festgelegt werden, und es ist unklar, wie sie durchgesetzt werden sollen, so das IIF.

Zahlungsdienstleister (PSP) hätten derweil nur begrenzte Möglichkeiten, die Kosten für die Einführung ihrer Dienstleistungen für den digitalen Euro, wie z. B. den Anschluss an die Infrastruktur und die Erstellung von Wallet-Software, wieder einzuholen, da für die dahingehenden Gebühren ebenfalls Obergrenzen festgelegt werden. Kreditinstitute müssen grundlegende Dienstleistungen für den digitalen Euro zudem kostenlos anbieten. Daher wurden der Studie zufolge auch die „wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Herausforderungen“ durch die EU bisher nur teilweise angegangen.

Zeitleiste der Entwicklungsphasen für den digitalen Euro. Quelle: European Central Bank

Auch die Datenschutzkontrollen für den digitalen Euro müssen erst noch festgelegt werden, so der Analysebericht, und es ist nicht klar, was die Zahlungsdienstleister konkret tun müssen, um die Anforderungen zu erfüllen, oder ob ihnen dies zum Zeitpunkt der Einführung des digitalen Euro überhaupt möglich sein wird. Ebenso die spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Cybersicherheit müssen noch definiert werden.

The Institute of International Finance welcomes the opportunity to respond to the European Commission (EC) questionnaire on a potential euro-denominated central bank digital currency (CBDC). https://t.co/A1MF505OEH @IIF #eurozone #financialsystem #DigitalEuro

— Fabien Risterucci (@FRProspektiv) June 18, 2022

Governance und Interessenkonflikte seien in der Gesetzgebung ebenfalls nicht angesprochen worden, so das IIF. Als Bankenaufsichtsbehörde und „Emittent, Verwalter und Gebührensetzer für einen digitalen Euro“ könnte die Europäische Zentralbank (EZB) in einen Rollenkonflikt zwischen Regulierungsbehörde und Betreiber geraten. Eine zusätzliche unabhängige Aufsicht ist nicht vorgesehen.

Das IIF wiederholte auch seinen Kritikpunkt zur Interoperabilität:

„Es ist wenig bis gar nicht sinnvoll, sich mit der Schaffung paralleler Systeme zu begnügen, die Kapital und Liquidität binden, ähnliche Probleme haben und teuer sein könnten. […] Eine Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) müsste auf Plattformen operieren, auf denen auch andere digitale Währungen operieren.“

Der Gesetzentwurf für den digitalen Euro wird parallel zur Infrastruktur entwickelt. Der digitale Euro wird sich voraussichtlich noch bis Oktober in der Untersuchungsphase befinden. Danach kann die EZB zwar beschließen, mit der Erprobung technischer und geschäftlicher Lösungen zu beginnen, aber so oder so kann der digitale Euro erst nach Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzesrahmens in Umlauf gebracht werden.




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